Innerer Blitzschutz

Ein Äußerer Blitzschutz alleine kann nicht verhindern, dass bei einem Blitzschlag im Inneren des Gebäudes, Schäden an den elektrischen Einrichtungen entstehen. Um diese Schäden zu vermeiden, ist der Innere Blitzschutz erforderlich.

Der Innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Anlagen der baulichen Anlage. Dies sind Maßnahmen des Blitzschutz-Potentialausgleichs.

Die Funktion des Inneren Blitzschutzes ist das Verhindern gefährlicher Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage. Funkenbildung kann durch den Blitzstrom verursacht werden, der durch die Leitungen der Äußeren Blitzschutzanlage fließt.

Wir sind spezialisiert, den Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN V VDE V 0185 Teil 3: 2002-11 zu errichten.

Um Schäden innerhalb der baulichen Anlage zu vermeiden, müssen die folgenden Anlageteile mit dem Potentialausgleich verbunden werden:

  • Metallgerüste der baulichen Anlage
  • Installationen aus Metall
  • Äußere leitende Teile
  • Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik


Nach der DIN VDE 0100-410 besteht der Potentialausgleich aus dem Hauptpotentialausgleich (zukünftig: Schutzpotentialausgleich) und dem zusätzlichen Potentialausgleich (zukünftig: zusätzlicher Schutzpotentialausgleich). Jedes Gebäude muss nach den oben genannten Normen einen Hauptpotentialausgleich erhalten.

Der zusätzliche Potentialausgleich ist für die Fälle vorgesehen, für die die Abschaltbedingungen nicht erfüllt werden können oder für besondere Bereiche nach der VDE Reihe 0100 Gruppe 700.

 

Der "Blitzschutz-Potentialausgleich" sorgt im Falle eines Blitzeinschlages für eine sichere Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem (Innere Blitzschutz). Gefährliche Funkenbildung wird dadurch zusätzlich vermeidet. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.

In den Blitzschutzpotentialausgleich muss eingebunden werden:

  • Metallgerüste der baulichen Anlage
  • Installationen aus Metall,
  • Äußere leitende Teile
  • Alle eingeführten leitfähigen Leitungssysteme (Wasser- und Gaszuleitungen etc.)
  • Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik

Für den Potentialausgleich von elektrischen Leitungen werden Überspannungsschutzgeräte (Surge Protective Devices) eingesetzt, die nach der Norm EN 61643-11 in drei Kategorien eingeteilt sind:

 

SPD Typ 1

SPD Typ 1 müssen an allen Einführungen von elektrischen Leitungen in den Schutzbereich des Äußeren Blitzschutzes eingesetzt werden. Sie leiten den vollen Blitzstrom ab, belassen es aber bei einer für elektronische Geräte gefährlichen Überspannung.

SPD Typ 2

SPD Typ 2 reduzieren das von SPD Typ 1 hergestellte Spannungsniveau weiter. Sie werden in Verteilern eingesetzt.

SPD Typ 3

SPD Typ 3 reduzieren das von SPD Typ 2 hergestellte Spannungsniveau auf ein für elektronische Geräte ungefährliches Maß. Sie werden in Überspannungsschutz-Steckdosen, Überspannungsschutz-Steckdosenadaptern und Endgeräten eingesetzt.

Konkret beachtet werden muss:

  • Wenn keine direkte (geschraubte, geschweißte) Verbindung zum Potentialausgleich besteht, müssen Potentialausgleichsleitungen verlegt werden
  • Überspannungsschutzgeräte der Klasse I (so genannte Blitzstromableiter), wenn direkte Verbindungen mit Potentialausgleichsleitern nicht erlaubt sind.

Wichtig: Die verwendeten Bauteile müssen in der Lage sein, einen Blitzstrom gefahrlos zu leiten.