Prüfung

Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzsystems, die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichtes.

Zweck der Prüfung ist es sicher zu stellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig der Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt ein Gebäude gegen direkte Blitzeinwirkung. Die Funkenbildung, die einen Brand verursachen könnte, wird dadurch vermieden. 

Die Prüfung umfasst:
  • die Kontrolle der technischen Unterlagen 
  • das Besichtigen
  • das Messen 

Die technischen Unterlagen sind auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Normen zu prüfen.

Durch Besichtigen wird überprüft:

  • Der Zustand von Fang- und Ableiteinrichtungen sowie aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen)
  • Die Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen 
  • Der Inneren Blitzschutz inkl. Überspannungsableiter und Sicherungen 
  • Allgemeiner Zustand des Korrosionsgrades 
  • Sicherheit der Befestigung der Leitungen des LPS und deren Bauteile

Durch Messen werden die Durchgängigkeit der Verbindungen und der Zustand der Erdungsanlage geprüft.

 

Arten der Prüfung
  • Prüfung der Planung

Diese Prüfung ist vor dem Errichten des Blitzschutzsystems durchzuführen. Das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung von Gebäudem müssen in jeder Hinsicht dem zum Zeitpunkt der Planung gültigen Stand der Technik normgerecht entsprechen.

  • Baubegleitende Prüfung

Alle Teile des Blitzschutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind (Fundamenterder, Ableitungen im Stahlbeton, Erdungsanlagen, Bewehrungsanschlüsse), sind fotographisch zu dokumentieren. Sinnvoll ist auch eine Fotodokumentation für Überspannungs- und Schirmungsmaßnahmen. Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren und die Ausführung ist zu beaufsichtigen. 

  • Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung erfolgt nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems unter  Berücksichtigung der Nutzungsart, der technischen Ausrüstung der Gebäude und der Standortbedingungen. Geprüft werden die normgerechte Planung und die handwerkliche Ausführung. 

  • Wiederholungsprüfung

Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen wird die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems geprüft und ob Nutzungsänderungen vorgenommen worden sind, Änderungen, die ursprünglichen Planungen unterlaufen.

  • Zusatzprüfung

Eine Zusatzprüfung ist erforderlich, wenn an den Gebäuden wesentliche Nutzungsänderungen vorgenommen sind – oder Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen und Reparaturen nach einem bekannt gegebenen Blitzeinschlag.

  • Sichtprüfung

Die Sichtprüfung ist zwischen Wiederholungsprüfungen zu empfehlen, wenn ein Gebäude eine erhöhte Schutzklasse und kritische Bereiche, die durch aggressive Umgebungsbedingungen beeinflusst werden können, hat.

 

Dokumentation

Nach jeder Prüfung wird ein Prüfbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems erstellt.

Wartung

Die Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen sind aufeinander abzustimmen.

So sollten für alle Blitzschutzsysteme neben den Prüfungen auch regelmäßige Wartungsroutinen festgelegt werden. Die Häufigkeit der Durchführung von Wartungsarbeiten ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Witterungs- und umgebungsbezogenem Qualitätsverlust
  • Einwirkung von direkten Blitzeinschlägen und daraus entstandene mögliche Schäden
  • Schutzklasse der betrachteten baulichen Anlage

Wir sind spezialisiert, alle Arten von Blitzschutzsystemen und Erdungsanlagen zu prüfen.

Unser ausgebildetes Fachpersonal ist in ganz Europa für Sie im Einsatz.